Mediation

Unsere Arbeitsfelder:

  • Bearbeitung von Konflikten zwischen und in Wirtschaftsunternehmen bzw. zwischen und in Non-Profit-Organisationen und Vereinen
  • Mediationen in (Teil-)Organisationen der öffentlichen Verwaltung oder öffentlicher Einrichtungen
  • Mediation ergänzend zu bereits anhängigen Rechtsverfahren („Collaborative Mediation“)
  • Mediation bei Mobbingvorwürfen
  • Lehrlingsmediation (lt. § 15a Berufs-Ausbildungsgesetz 2008)
  • Probleme im Rahmen von Betriebsübergaben oder Erbschaftsregelungen
  • Bearbeitung von Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Mediation bei Partnerschaftskonflikten (im Privat- und im Geschäftsbereich)
  • geförderte Familienmediation (§ 39c FLAG)

Mediation als Verfahren zur (außergerichtlichen) Konfliktbeilegung versucht unter Hinzuziehung des allparteilichen Dritten (MediatorIn / Co-MediatorInnen) selbstbestimmte und von allen Beteiligten akzeptierte Problemlösungen zu erarbeiten.

Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren oder Schlichtungen liegt das Ergebnis der Mediationssitzungen allein in den Händen der beteiligten Parteien /StreitpartnerInnen.
Aufgabe des Mediators oder der Mediatorin ist die Moderation der Gespräche bzw. die Begleitung des Prozesses.

Vorteile einer Mediation

Mediation wird heute in gesellschaftlichen Bereichen angewandt, in denen selbstverantwortliche BürgerInnen, auf  ihre eigene Kraft zur Lösung von Konflikten vertrauend, Konflikte beizulegen versuchen. Das kooperative Grundelement der Mediation fördert hierbei die Bemühungen um produktive und friedliche Formen des Umgangs miteinander.

Mediation eröffnet zudem einen interessenorientierten und zukunftsweisenden Weg aus konflikthaften Situationen. Wo das Recht häufig nur verallgemeinernde Antworten kennt, finden im Rahmen einer Mediation die Konfliktparteien eine individuelle, differenzierte Lösung für ihr spezifisches Problem.

Mediationsverfahren sparen in der Regel Zeit und Geld. Denn einerseits vermeiden sie die offenen und verdeckten Kosten, die durch ungelöste Konflikte entstehen. Zum anderen sind Mediationsverfahren oftmals nicht so langwierig wie Gerichtsverfahren. Für Mediation spricht auch die Möglichkeit einer diskreten Konfliktregelung, was bei öffentlichen Gerichtsverfahren nicht der Fall ist.

Weshalb eingetragene Mediatorin / eingetragener Mediator?

Für MediatorInnen, die auf der Liste des Bundesministeriums für Justiz eingetragen sind gilt:

  • Verschwiegenheitspflicht („Zeugenentschlagungsrecht“)
  • Haftpflichtversicherung
  • Fristenhemmung bei Gericht (falls bereits ein Rechtsverfahren eingeleitet wurde)
  • fachlich qualifizierte Ausbildung (derzeit 360 Stunden)
  • Verpflichtung zur Weiterbildung

Wir arbeiten nach den Ethikrichtlinien des „Österreichischen Netzwerk Mediation“, dem  Dachverband außergerichtlicher Konfliktregelung in Österreich.

„Wir arbeiten bei Mediationen einzeln, oder zu zweit in der Co-Mediation, im Bedarfsfall auch mit Mediationsteams. Bei der Konfliktbearbeitung mit Paaren, wie überall sonst noch, wo es sinnvoll ist, eine Geschlechterausgewogenheit herzustellen, können wir auf den MediatorInnenpool  des ÖBM – Österreichischer Bundesverband der MediatorInnen zurückgreifen.“

„Mediationsteams bieten sich bei komplexen Problemstellungen an, d.h. es gibt mehrere Konfliktbeteiligte bzw. Gruppen mit unterschiedlichen Interessenslagen, wie dies oft bei Umwelt- oder Nachbarschaftsmediationen, in der Lehrlingsmediation oder oft bei strittigen Betriebsübergaben der Fall ist. Gerade hier ist unsere Mitgliedschaft bei der Mediations-Plattform Freie Berufe von großem Vorteil, weil hier ExpertInnen mit unterschiedlichsten Grundberufen zusammenarbeiten.“

Häufig legt Mediation den Grundstein für eine nachhaltig stimmige Beziehung, sodass Reibungspunkte zukünftig offen
angesprochen werden können.